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Der Brandenburger Landtag hat ein Gesetz beschlossen, das die Parteien verpflichtet, für die Landtagswahlen gleich viele Frauen und Männer auf ihren Landeslisten aufzustellen. Zur Zeit beträgt der Anteil der Parlamentarierinnen 39%. Durchgesetzt werden konnte das Gesetz über eine Mehrheit durch SPD, Linke und Grüne, die gleichermaßen für eine Identitätspolitik zu stehen scheinen, die dem Gleichberechtigungsgebot zuwider und somit verfassungswidrig ist.  Weiterlesen